Schützen Sie
Ihre Hinweisgeber

Unternehmen müssen Hinweisgebersystem einrichten

Hinweisgebende Personen (“Whistleblower” / Hinweisgeber) sind aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) besonders zu schützen. Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem implementieren.

Wir übernehmen für Sie die Funktion der ausgelagerten internen Meldestelle und stellen über das digitale Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ einen effizienten und kostengünstigen digitalen Meldekanal bereit.

So schaffen Sie Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Pakete

HINWEISGEBERSYSTEM
BASIS

EUR 39

1 – 99 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
Professional

EUR 69

100 – 499 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
ELITE

EUR 99

500+ Mitarbeiter

Nur für gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. jeweils aktuell gültiger gesetzlicher MwSt. Der Button “Jetzt bestellen” leitet Sie direkt zur Bestellung bei SFC | Stephan Frank Consulting weiter.

Weitere Meldekanäle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebenden Personen sollen niederschwellige Meldekanäle bereit gestellt werden, damit die Meldung eines möglichen Compliance-Verstoßes einfach erfolgen kann. Daher können Unternehmen auch folgende Meldekanäle zusätzlich zum Digitalen Hinweisgebersystem SFC | HINWEISGEBERSCHUTZ nutzen:

  • Telefonische Meldung
  • Meldung per E-Mail
  • Postalische Meldung
  • Persönliches Gespräch (online / offline)